
Bundesverwaltungsgericht urteilt zur Verfassungstreue von Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren um rechtsextreme Chats von Justizbeamten in Nordrhein-Westfalen entschieden. Einer der beiden Beamten wird aus dem Dienst entfernt, der andere nur zurückgestuft.
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In den beiden Verfahren über mutmaßlich rechtsextreme Chats von Justizbeamten hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt. Demnach wird nur einer der beiden nordrhein-westfälischen Staatsbediensteten aus dem Dienst entfernt. Der andere Beamte wird lediglich um ein Amt zurückgestuft. Das Urteil betrifft damit die Frage, welche Konsequenzen solche Chatinhalte für die Verfassungstreue von Beamten haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden.
- Es geht um mutmaßlich rechtsextreme Chats von Justizbeamten in Nordrhein-Westfalen.
- Ein Beamter wird entfernt, der andere nur um ein Amt zurückgestuft.
Veröffentlicht vor 1 Std. · Kanal: tagesschau
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